Brandschutzordnungen
Brandschutzordnungen enthalten auf das Unternehmen zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen.
In der DIN 14 096 ,,Brandschutzordnung" wird eine Aufteilung in 3 Teile vorgenommen: Teil A, B und C.
Der Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Beschäftigten und Besucher, die sich in dem betreffenden Unternehmensbereich aufhalten.
In diesem Teil sind die wichtigsten Verhaltensregeln in schriftlicher Form mitzuteilen.
Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an die Beschäftigten des Unternehmens.
Dieser Teil besteht aus Hinweisen und Verhaltensregeln zur Verhinderung von Rauchausbreitung, Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und Hinweisen zum Verhalten im Brandfall und anderen Gefahren.
Der Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben.
Dieser Personenkreis ist in der Regel verantwortlich tätig und verfügt über besondere Betriebskenntnisse.
Die Notwendigkeit von Brandschutzordnungen kann aufgrund verschiedener rechtlicher Vorgaben erforderlich sein.
Neben der Nennung in der Arbeitsstättenregel
ASR A 2.2 werden Brandschutzordnungen auch häufig über die Landesbauordnungen vorgeschrieben.
Brandschutzordnungen müssen individuell auf die Betriebsart und das bzw. die zu beschreibende/n Gebäude ausformuliert werden.
Wir erstellen Ihnen die für Sie maßgeschneiderten Brandschutzordnungen rechtssicher, nach den aktuell geltenden Normen und Vorschriften.
